Wo liegt Ihr Problem?
Welche Rechte stehen Ihnen zu?
Profitieren Sie jetzt von unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Endlich Rechtssicherheit!
In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können (Az. VI ZR 252/19 vom 25.5.2020). Das hat den Vorteil, dass eine Rechtsberatung nunmehr vor dem Hintergrund gefestigter Rechtsprechung möglich ist, was für Sie und für uns deutlich vorteilhaft ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden: Der Einsatz von Abschalteinrichtungen ist illegal!
Nicht nur VW hat die europäischen Regeln bei der Abgaskontrolle bis zum äußersten ausgedehnt – auch weitere Hersteller stehen im Verdacht, durch den Einsatz von Abschalteinrichtungen (zB das sog. „Thermofenster“) getrickst zu haben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Fischer ist mittlerweile ein Routinier im Dieselskandal.
Er war bereits vor dem sog. Abgasskandal auf alle Fragen bzgl. der Rückabwicklung von KFZ-Kaufverträgen spezialisiert und hier bundesweit tätig, so dass der Zuwachs zahlreicher Mandate rund um den Abgasskandal die logische Konsequenz war. Bisher hat die Kanzlei keinen der zahlreich geführten Prozesse im Zusammenhang mit dem Abgasskandal rechtskräftig verloren.
Wir lehnen pauschale Beratungen durch Eingabe-Masken oder durch sog. Rückabwicklungsrechner ab. Sie müssen bei uns auch nicht Ihre Fahrzeug-ID o. ä. angeben. Vielmehr bevorzugen wir von Anfang an den zeitnahen persönlichen und unverbindlichen Kontakt.
Welche Rechte stehen Ihnen zu? 3 zentrale Fragen für den Verbraucher:
1. Welche Hersteller sind betroffen?
Fast alle Hersteller, insb. Daimler, BMW, VW, BMW, Volvo und Audi. Interessant: Auch Wohnmobile z. B. mit Fiat- und Iveco-Motoren enthalten derartige Einrichtungen.
2. Welche Rechte haben die Käufer durch das EuGH-Urteil?
Der EuGH stellt klar, dass Abschalteinrichtungen generell jeweils dann illegal sind, wenn es so zu einem unterschiedlichen Schadstoffausstoß zwischen Prüfstand und Normalbetrieb kommt.
Zahlreiche Autobauer haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen eingesetzt. Das stellt einen Sachmangel dar, der Gewährleistungsrechte begründet. Mehrere Millionen deutsche Dieselfahrer haben also Anspruch auf Schadensersatz. Es besteht ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz (Rückabwicklung), der anwaltlich beim jeweiligen Fahrzeughersteller geltend gemacht werden sollte.
3. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Ja, das ist in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen so vorgesehen.
Die Kosten dafür werden in aller Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen, was jedoch vorab von uns kostenlos abgeklärt wird.
Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche Rechte Ihnen zustehen.
Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und wir antworten i.d.R. innerhalb von 24 Stunden, auch am Wochenende.
Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Dabei sind wir bundesweit tätig und bearbeiten ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Unsere Kanzlei befindet sich im ruhigen Fleyerviertel in unmittelbarer Nähe zum Landgericht und zum Albrecht-Dürer-Gymnasium. Direkt am Kanzleigebäude können Sie kostenlos parken
Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus mehr als 10.000 Verkehrsrechtsmandaten!
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der zügigen Abwicklung von Verkehrsunfallsachen, Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren aller Art.
Sofortanfrage / Kontakt
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Der Anwalt und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(02331) 37 65 68
Telefonzeiten:
Mo. bis Do. von 9:00 bis 12:30 Uhr
und 14:15 bis 17:00 Uhr
Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. von 8:30 bis 13:00 Uhr
und Mo. bis Do. von 14:00 bis 17:30 Uhr