Wo liegt Ihr Problem?
Probleme beim Autokauf
Spezialist für Autokaufrecht
Sachmängel am Fahrzeug? Machen Sie Ihr Recht zu Geld!
In der Praxis geht es häufig um die Folgen nicht oder nicht fachgerecht abgestellter Sachmängel, um Betrug oder um Arglist.
In diesen Konstellationen drängt sich regelmäßig ein Rücktritt vom Kaufvertrag auf.
Unser Kanzleischwerpunkt liegt in der Rückabwicklung von Kaufverträgen über Fahrzeuge, den sogenannten Wandelungen. Dabei vertreten wir gleichermaßen Käufer und Verkäufer.
Ein Rücktritt ist regelmäßig äußerst erstrebenswert, da Sie den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen sowie weiterer Aufwendungen zurückerstattet bekommen. Lediglich sehr geringe Nutzungsvorteile sind anzurechnen. Diese fallen oftmals deutlich geringer aus als der erhebliche Wertverlust des Fahrzeugs.
Die Materie rund um den Rücktritt ist allerdings komplex und erfordert stets eine individuelle Beratung. Insbesondere Fehler, die zu Beginn gemacht werden, können später häufig nicht mehr korrigiert werden.
Deshalb gilt: Keine eigenständigen Schritte.
Die anfallende Rechtsanwaltsvergütung, Sachverständigenvergütung, Verwaltungskosten, Gerichtskosten und Auslagen werden in der Regel durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.
Autokaufrecht & Leasingrecht
Unser Steckenpferd: Rückabwicklungen (sogenannte Wandelungen)
Das Autokaufrecht ist eine Spezialmaterie des Verkehrsrechts. Sowohl beim Autokauf als auch beim Kraftfahrzeugleasing treten immer wieder Probleme auf, deren rechtssichere Klärung ohne besondere Fachkenntnisse kaum möglich ist. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ermöglicht rechtzeitiges Handeln und erleichtert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gerade im Kaufrecht sind Beweislastregeln an enge Fristen gebunden. Zudem ist ein in bestimmten Fällen bestehender Widerruf des Vertrages nur innerhalb enger zeitlicher Grenzen möglich.
Deshalb gilt: Die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht mit zusätzlich ausgewiesenem Schwerpunkt im Autokaufrecht ist zwingend geboten.
Unsere Kanzlei kennt beide Seiten. Zu unseren ständigen Mandanten zählen unter anderem größere Vertragshändler in ganz Deutschland. Vor diesem Hintergrund konnten bereits zahlreiche Urteile vor verschiedenen Oberlandesgerichten erstritten werden.
Diese regelmäßige Vertretung von Käufern und gewerblichen Automobilhändlern bietet zwei wesentliche Vorteile.
Zum einen fällt es leicht, sich in die jeweilige Gegenseite hineinzuversetzen.
Zum anderen wird hierdurch eine gewisse Betriebsblindheit vermieden. Dieses ermöglicht eine objektive Beratung und verschafft Ihnen ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Leider können beim Autokauf oder beim Kraftfahrzeugleasing immer wieder Probleme auftreten, deren Klärung ohne rechtliche Kenntnisse unmöglich ist.
Das Autokaufrecht ist eine Spezialmaterie des Verkehrsrechts. Deshalb: Immer nur zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich Autokaufrecht und Leasing insbesondere bei folgenden Fragen:
Wir helfen Ihnen gerne.
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Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir sind eine ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei und bearbeiten bundesweit ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus mehr als 15.000 Verkehrsrechtsmandaten!
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der effizienten und konsequenten Bearbeitung von Fällen aus dem Autokaufrecht, der Verkehrsunfallregulierung, dem Verkehrsstrafrecht sowie dem Bußgeldrecht.
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Rechtsanwalt
Oliver Fischer
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