Wo liegt Ihr Problem?
Bußgeld? Fahrverbot? Punkte?
Wir sind auf das Verkehrsrecht spezialisiert und bearbeiten als Fachanwaltskanzlei ausschließlich Mandate aus diesem Bereich.
Wir bearbeiten permanent diverse Bußgeldverfahren und beherrschen die Prüfung aller gängigen Messverfahren:
- TraffiStar S 330
- TraffiStar S 350
- PoliScan speed
- eso 3.0
- Multanova
- Pro Vida
- Riegl FG 21
- Leivtec XV3
Bundesweite Vertretung bei:
- Fahrverbot
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- roter Ampel
- Abstandsverstoß
- Alkoholverstoß
- Drogenverstoß
- Handyverstoß
- Autobahn-Maut
Bußgeldbescheid? Fahrverbot? Punkte?
Wir verteidigen Sie bundesweit bei sämtlichen Bußgeldtatbeständen:
Wie arbeiten wir nicht?
Nicht mit Floskeln. Beispiel: „40 % aller Bescheide sind fehlerhaft.“ Das mag sein. Aber was bringt es Ihnen, wenn diese Fehler vollkommen unwichtig sind, wie etwa ein falsch geschriebener Name oder ein falsch bezeichnetes Fahrzeug. Wir prüfen ausschließlich sachorientiert und individuell. Falsche oder unrealistische Hoffnungen machen wir Ihnen nicht. Sehen wir Potenzial, schöpfen wir allerdings den Rechtsweg auch vollständig aus.
Nicht mit einer Hotline, sondern nur persönlich. Dieses schließt moderne Kommunikationssysteme wie Telefax oder E-Mail natürlich nicht aus. Unser Personal ist hierbei speziell auf die Bearbeitung bußgeldrechtlicher Mandate geschult.
Nicht mit einem Hinweis auf die Anzahl bearbeiteter Mandate unter Nennung einer großen vier- oder fünfstelligen Zahl. Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung verfügen wir zwar über eine maximale Routine. Wir meinen dennoch, dass diese Masse an bearbeiteten Mandaten nichts über die Qualität des einzelnen Mandates aussagt und bewerten eine solche Anpreisung daher als unseriös.
Wie arbeiten wir stattdessen?
Die folgenden Ausführungen geben einen kurzen Einstieg ins Bußgeldrecht und erläutern, wie wir unsere Verteidigung strukturieren.
Nicht selten sind Messungen im Straßenverkehr unverwertbar, da die Messgeräte nicht geeicht worden sind oder der Messbeamte die Geräte nicht ordnungsgemäß aufgebaut bzw. verwendet hat.
Wir arbeiten in diesem Bereich mit einem bundesweiten Netzwerk von ausschließlich öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen zusammen.
Elementar ist die frühzeitige Beauftragung eines Verkehrsanwalts. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren beginnt mit der Anhörung zu einem behaupteten Verkehrsverstoß; ist die Identität des Fahrers der Bußgeldstelle bekannt, ggf. auch mit einem Bußgeldbescheid. In beiden Fällen sollten Sie sofort einen Verkehrsanwalt einschalten. Dieser kennt Ihre Rechte und hat sowohl das nötige Wissen als auch die Erfahrung im Umgang mit der Bußgeldstelle und den Gerichten.
Werden wir von Ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragt, wird zunächst Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte genommen. Ein entsprechendes Einsichtsgesuch kann nur über einen Rechtsanwalt beantragt werden. Aus der Ermittlungsakte ist dann ersichtlich, welche Beweismittel der Behörde überhaupt vorliegen (Radarmessungen, Zeugenaussagen usw.) und diese ordnungsgemäß ermittelt worden und verwertbar sind.
Wir helfen Ihnen gerne!
Nutzen Sie unsere
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Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und wir antworten i.d.R. innerhalb von 24 Stunden, auch am Wochenende.
Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Dabei sind wir bundesweit tätig und bearbeiten ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Unsere Kanzlei befindet sich im ruhigen Fleyerviertel in unmittelbarer Nähe zum Landgericht und zum Albrecht-Dürer-Gymnasium. Direkt am Kanzleigebäude können Sie kostenlos parken
Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus mehr als 10.000 Verkehrsrechtsmandaten!
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der zügigen Abwicklung von Verkehrsunfallsachen, Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren aller Art.
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Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Der Anwalt und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(02331) 37 65 68
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Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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und Mo. bis Do. von 14:00 bis 17:30 Uhr