Wo liegt Ihr Problem?
Bußgeldbescheid? Fahrverbot? Punkte?
Dann ist entschlossenes Handeln erforderlich.
Wir sind ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisiert und bearbeiten als Fachanwaltskanzlei konsequent nur Mandate aus diesem Rechtsgebiet.
Bußgeldverfahren gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Wir vertreten Sie bundesweit bei allen relevanten Ordnungswidrigkeiten, unter anderem bei:
- Fahrverbot
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Alkoholverstoß
- Drogenverstoß
- Handyverstoß
- Mautverstöße
Wie arbeiten wir nicht?
Nicht mit leeren Floskeln. Aussagen wie 40 Prozent aller Bescheide sind fehlerhaft mögen statistisch zutreffen. Sie helfen Ihnen jedoch nicht, wenn es sich um irrelevante Fehler handelt, etwa einen Schreibfehler im Namen oder eine unzutreffende Fahrzeugbezeichnung. Wir prüfen nicht pauschal, sondern konsequent einzelfallbezogen. Unrealistische Hoffnungen wecken wir nicht. Gibt es jedoch rechtlich tragfähiges Potenzial, schöpfen wir den Rechtsweg vollständig aus.
Nicht über Hotlines. Bei uns gibt es keine anonyme Durchwahl und keine Call-Center-Strukturen. Die Bearbeitung erfolgt persönlich. Moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail werden selbstverständlich genutzt. Unser Personal ist speziell geschult und erfahren in der Bearbeitung bußgeldrechtlicher Mandate.
Nicht mit der Zurschaustellung angeblicher Massenabfertigung. Routine ist wichtig, ersetzt aber keine sorgfältige Bearbeitung des einzelnen Mandates. Quantität sagt nichts über Qualität. Wer etwas anderes behauptet, setzt auf Marketing statt Verteidigung.
Wie arbeiten wir stattdessen?
Unsere Verteidigung ist strukturiert, technisch fundiert und rechtlich konsequent.
Messungen im Straßenverkehr sind keineswegs automatisch verwertbar. Häufig liegen Fehler vor, etwa durch fehlende oder fehlerhafte Eichung, unzulässige Aufbauweise oder Bedienungsfehler des Messpersonals. Solche Mängel führen regelmäßig zur Unverwertbarkeit der Messung.
Wir beherrschen die rechtliche und technische Überprüfung sämtlicher gängiger Messverfahren, insbesondere:
- TraffiStar S 330
- TraffiStar S 350
- PoliScan speed
- eso 3.0
- Multanova
- Pro Vida
- Riegl FG 21
- Leivtec XV3
In diesem Bereich arbeiten wir mit einem bundesweiten Netzwerk ausschließlich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Geschwindigkeitsmessungen zusammen.
Entscheidend ist die frühzeitige Beauftragung eines spezialisierten Verkehrsanwalts. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren beginnt regelmäßig mit einer Anhörung, teilweise auch unmittelbar mit einem Bußgeldbescheid.
In beiden Fällen gilt: Reagieren Sie nicht selbst!
Schalten Sie sofort einen Verkehrsanwalt ein. Nur so lassen sich Fehler vermeiden und Verteidigungschancen konsequent wahren.
Nach Mandatierung wird unverzüglich Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beantragt.
Das Akteneinsichtsrecht steht ausschließlich Ihrem Verteidiger zu.
Erst anhand der Akte lässt sich beurteilen, welche Beweismittel tatsächlich vorliegen, ob diese ordnungsgemäß erhoben wurden und ob sie überhaupt verwertbar sind.
Bußgeldverfahren entscheidet man nicht mit Hoffnung. Sondern mit Erfahrung, Technikverständnis und Konsequenz.
Wir helfen Ihnen gerne!
Nutzen Sie unsere
UNVERBINDLICHE ONLINEBERATUNG.
Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und wir antworten i.d.R. innerhalb von 24 Stunden, auch am Wochenende.
Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir sind eine ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei und bearbeiten bundesweit ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus mehr als 15.000 Verkehrsrechtsmandaten!
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der effizienten und konsequenten Bearbeitung von Fällen aus dem Autokaufrecht, der Verkehrsunfallregulierung, dem Verkehrsstrafrecht sowie dem Bußgeldrecht.
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Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht



