Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem und sondieren zunächst den Markt?
Das ist gut und richtig! Nun sollten Sie bei Ihrer Suche die relevanten Kriterien herausfinden und zugleich prüfen, ob diese vorliegen.
Die wichtigste Frage lautet hierbei unserer Meinung nach:
Werden neben dem Verkehrsrecht die Bearbeitung anderer Rechtsgebiete (Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, usw.) angeboten?
Oftmals wird zwar das Verkehrsrecht medienwirksam beworben; bei weiterem Hinsehen stellt sich dann jedoch heraus, dass keine Spezialisierung (Beschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet zwecks Gewinnung genauerer Kenntnisse) im klassischen Sinne vorliegt, da noch weitere – vollkommen andere – Reichsgebiete bearbeitet werden.
WIR sind auf die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Mandaten spezialisiert und demzufolge ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bundesweit tätig.
Angetragene Mandate aus anderen Rechtsgebieten verweisen wir regelmäßig an qualifizierte Kollegen, um uns dem komplexen und unübersichtlichen Gebiet des Verkehrsrechts konzentriert widmen zu können. Diese konkret auf das Verkehrsrecht zugespitzte Spezialisierung gibt es in unserem Landgerichtsbezirk kein weiteres Mal. Auch deutschlandweit bildet diese Fokussierung eine seltene Ausnahme, was angesichts der Komplexität und Umfangs des gesamten Verkehrsrechts verwundert.