Wo liegt Ihr Problem?
Dann ist eines klar:
In Verkehrsstrafsachen entscheidet der frühe Einsatz eines erfahrenen Strafverteidigers häufig über Einstellung oder Verurteilung. Eine effektive Verteidigung ohne spezialisierte anwaltliche Unterstützung ist praktisch nicht vertretbar. Das ist keine Floskel, sondern tägliche Praxis.
Schwerwiegende Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht werden als Straftaten verfolgt und mit empfindlichen Sanktionen belegt. Das Strafgesetzbuch hält hierfür eine Vielzahl einschlägiger Tatbestände bereit, unter anderem:
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
- Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Kennzeichendelikte
- Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)
Diese Delikte führen regelmäßig zu Strafverfahren mit erheblichen persönlichen, beruflichen und finanziellen Folgen.
Zentraler Ausgangspunkt jeder ernstzunehmenden Verteidigung ist die Einsicht in die Ermittlungsakte. Ohne Akteneinsicht ist eine sachgerechte Bewertung der Beweislage unmöglich. Erst nach vollständiger Kenntnis des Akteninhaltes darf überhaupt über eine Einlassung zur Sache nachgedacht werden. Vorschnelle Erklärungen ohne anwaltliche Beratung und ohne Akteneinsicht führen in der Praxis häufig zu irreversiblen Nachteilen, die auch durch spätere, engagierte Verteidigungsarbeit nicht mehr korrigiert werden können.
Das Akteneinsichtsrecht ist eines der schärfsten Verteidigungsinstrumente. Akteneinsicht erhält ausschließlich der beauftragte Rechtsanwalt. Dem Beschuldigten selbst ist die Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften und der Straßenverkehrsbehörden regelmäßig verwehrt.
Wer ohne Anwalt handelt, verzichtet damit faktisch auf das wichtigste Verteidigungsmittel.
Gerade deshalb ist in Verkehrsstrafsachen die sofortige Beauftragung eines spezialisierten Anwaltes entscheidend. Ein klassischer Fehler besteht darin, sich ohne anwaltliche Beratung zur Sache zu äußern und diese Erklärung dauerhaft zum Bestandteil der Ermittlungsakte werden zu lassen. Bei frühzeitiger Mandatierung bestehen hingegen realistische Chancen, bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken, noch bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Besonders häufige Delikte im Verkehrsstrafrecht sind unter anderem:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
- Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
- Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Kennzeichendelikte
- Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sie zeigt jedoch deutlich, wie schnell selbst alltägliche Verkehrssituationen in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren münden können.
Die möglichen Konsequenzen sind gravierend:
- Eintragung im Bundeszentralregister
- Entzug der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbotes
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
- Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg
- Regressforderungen der Haftpflichtversicherung
Wer hier zu spät oder falsch reagiert, riskiert weit mehr als eine Geldstrafe. Wir vertreten Sie konsequent, frühzeitig und mit dem klaren Ziel, Schaden von Ihnen abzuwenden.
In Verkehrsstrafsachen gilt ein einfacher Grundsatz: Zeit ist Verteidigung!
Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir sind eine ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei und bearbeiten bundesweit ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
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