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FISCHER – Kanzlei für Verkehrsrecht
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Warum wir?

Verkehrsstrafrecht

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„Wir machen Verkehrsrecht – sonst nichts.“

Hoch spezialisierter Fachanwalt in Hagen

Ich bin Oliver Fischer, Rechtsanwalt in Hagen und habe mich als Fachanwalt ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
→ mehr zur Person

Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem? Dann sind Sie bei mir richtig!

Rufen Sie mich einfach an. Oder schildern Sie mir Ihren Fall online! Sie bekommen von mir immer eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und nach Möglichkeit konkrete Tipps für das weitere Vorgehen.

Wo liegt Ihr Problem?

Sie sind Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungs­verfahren?

Dann ist eines klar:

In Verkehrsstrafsachen entscheidet der frühe Einsatz eines erfahrenen Strafverteidigers häufig über Einstellung oder Verurteilung. Eine effektive Verteidigung ohne spezialisierte anwaltliche Unterstützung ist praktisch nicht vertretbar. Das ist keine Floskel, sondern tägliche Praxis.

Schwerwiegende Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht werden als Straftaten verfolgt und mit empfindlichen Sanktionen belegt. Das Strafgesetzbuch hält hierfür eine Vielzahl einschlägiger Tatbestände bereit, unter anderem:

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichendelikte
  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)

Diese Delikte führen regelmäßig zu Strafverfahren mit erheblichen persönlichen, beruflichen und finanziellen Folgen.

Zentraler Ausgangspunkt jeder ernstzunehmenden Verteidigung ist die Einsicht in die Ermittlungsakte. Ohne Akteneinsicht ist eine sachgerechte Bewertung der Beweislage unmöglich. Erst nach vollständiger Kenntnis des Akteninhaltes darf überhaupt über eine Einlassung zur Sache nachgedacht werden. Vorschnelle Erklärungen ohne anwaltliche Beratung und ohne Akteneinsicht führen in der Praxis häufig zu irreversiblen Nachteilen, die auch durch spätere, engagierte Verteidigungsarbeit nicht mehr korrigiert werden können.

Das Akteneinsichtsrecht ist eines der schärfsten Verteidigungsinstrumente. Akteneinsicht erhält ausschließlich der beauftragte Rechtsanwalt. Dem Beschuldigten selbst ist die Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften und der Straßenverkehrsbehörden regelmäßig verwehrt.

Wer ohne Anwalt handelt, verzichtet damit faktisch auf das wichtigste Verteidigungsmittel.

Gerade deshalb ist in Verkehrsstrafsachen die sofortige Beauftragung eines spezialisierten Anwaltes entscheidend. Ein klassischer Fehler besteht darin, sich ohne anwaltliche Beratung zur Sache zu äußern und diese Erklärung dauerhaft zum Bestandteil der Ermittlungsakte werden zu lassen. Bei frühzeitiger Mandatierung bestehen hingegen realistische Chancen, bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken, noch bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Besonders häufige Delikte im Verkehrsstrafrecht sind unter anderem:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichendelikte
  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sie zeigt jedoch deutlich, wie schnell selbst alltägliche Verkehrssituationen in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren münden können.

Die möglichen Konsequenzen sind gravierend:

  • Eintragung im Bundeszentralregister
  • Entzug der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbotes
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
  • Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Regressforderungen der Haftpflichtversicherung

Wer hier zu spät oder falsch reagiert, riskiert weit mehr als eine Geldstrafe. Wir vertreten Sie konsequent, frühzeitig und mit dem klaren Ziel, Schaden von Ihnen abzuwenden.

In Verkehrsstrafsachen gilt ein einfacher Grundsatz: Zeit ist Verteidigung!

  • Wir machen ausschließlich Verkehrsrecht.
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2009.
  • Über 15.000 bearbeitete Verkehrsrechtsfälle.
  • Keine Hotlines und keine Standardtexte.
  • Persönliche Betreuung statt Massenabfertigung.
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags.

Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht

Wir sind eine ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei und bearbeiten bundesweit ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Unsere Kanzlei befindet sich im ruhigen Fleyerviertel in unmittelbarer Nähe zum Landgericht sowie zum Albrecht-Dürer-Gymnasium. Kostenfreie Parkmöglichkeiten stehen Ihnen direkt am Kanzleigebäude zur Verfügung.

Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
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Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus mehr als 15.000 Verkehrsrechtsmandaten!

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der effizienten und konsequenten Bearbeitung von Fällen aus dem Autokaufrecht, der Verkehrsunfallregulierung, dem Verkehrsstrafrecht sowie dem Bußgeldrecht.

  • Konsequente Spezialisierung auf Verkehrsrecht

    Ich bearbeite als Fachanwalt ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate. Diese konsequente Spezialisierung stellt sicher, dass ich nicht nur die verkehrsrechtlichen Vorschriften sicher beherrsche, sondern auch die taktischen und strategischen Besonderheiten kenne, die in der Praxis über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. In Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen steht dabei stets im Vordergrund, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und belastende Nebenfolgen, insbesondere ein Fahrverbot, zu vermeiden.

  • Langjährige Erfahrung als Verkehrsanwalt

    Seit 2004 bin ich als Verkehrsanwalt in eigener Kanzlei in Hagen tätig, seit 2009 als Fachanwalt für Verkehrsrecht. In dieser Zeit habe ich mehr als 15.000 verkehrsrechtliche Mandate bearbeitet. Diese Erfahrung bildet die Grundlage für eine realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten und ein konsequentes, zielgerichtetes Vorgehen.

  • Tätigkeit in NRW und bundesweit

    Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Großraum Nordrhein-Westfalen. Ich vertrete meine Mandanten jedoch bundesweit vor Bußgeldstellen, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Aufgrund der über Jahre gewachsenen Strukturen wenden sich inzwischen auch Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet mit komplexen Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen an meine Kanzlei.

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Kundenmeinungen

Hervorragende und kompetente Beratung.

Vielen Dank!

Björn Büser

Wir haben bereits verschiedene Fälle in die Hände von Herrn Fischer gegeben und sind seit Jahren sehr zufrieden.

Herr Fischer ist professionell, fachlich kompetent und freundlich. Korrespondenz und Abwicklung waren immer zu unserer vollsten Zufriedenheit. Weiter so!

Thomas Voigt

Ein sehr guter Fachanwalt. Professionelle Beratung, sachkundlich bis ins kleinste Detail.

Ich fühlte mich vom ersten Augenblick her super beraten und betreut. Sehr zu empfehlen!!

Holger Böhme

Alles bestens, super Service, super kompetent.

Weiß sehr gut über alles Bescheid. Sehr zu empfehlen.

Timmi Auer

Hier ist der Mandant König. Schnelle, professionelle Hilfe und Beratung.

Zufriedenheit im rundum Paket.

Kevin Demmig

Ich hatte heute ein sehr informatives Aufklärungsgespräch.

Ich wurde sehr höflich empfangen uns professionell beraten.

Jakob Rennschmid

Danke für die freundliche und kompetente Betreuung!

Sascha Mohr

Gute Beratung, voller Erfolg.

Thorsten Oeltjen
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