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FISCHER – Kanzlei für Verkehrsrecht
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Warum wir?

Verkehrsstrafrecht

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„Wir machen Verkehrsrecht – sonst nichts.“

Hoch spezialisierter Fachanwalt in Hagen

Ich bin Oliver Fischer, Rechtsanwalt in Hagen und habe mich als Fachanwalt ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
→ mehr zur Person

Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem? Dann sind Sie bei mir richtig!

Rufen Sie mich einfach an. Oder schildern Sie mir Ihren Fall online! Sie bekommen von mir immer eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und nach Möglichkeit konkrete Tipps für das weitere Vorgehen.

Wo liegt Ihr Problem?

Sie sind Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungs­verfahren?

Dann gilt: In Verkehrsstrafsachen ist eine optimale Vertretung ohne einen gewissenhaften Verteidiger undenkbar!

Wie Sie selbst erkennen können, ist dies nicht nur eine bloße Floskel:

Schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Straftaten mit Strafen und Maßregeln verfolgt. Im Strafgesetzbuch finden sich Tatbestände wie § 315 b StGB „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“, § 315 d StGB „Gefährdung des Straßenverkehrs“, § 316 StGB „Trunkenheit im Verkehr“ und der als Unfallflucht bekannte § 142 StGB „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.

Zur Beurteilung und Einschätzung des richtigen Vorgehens in einer straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheit ist zuallererst Einsicht in die geführte Ermittlungsakte zu nehmen. Ohne Akteneinsicht kann nicht festgestellt werden, ob der gegen den Mandanten erhobene Vorwurf gerechtfertigt und nachgewiesen ist. Erst nach Akteneinsicht macht eine Erklärung zur Sache überhaupt Sinn. Oft genug führen Erklärungen, die Betroffene ohne anwaltliche Konsultation und Akteneinsicht abgeben, zu Konsequenzen, die durch eine nachträgliche Tätigkeit eines Anwalts nicht mehr korrigiert werden können. Das Akteneinsichtsrecht ist die wichtigste Waffe in der Verteidigung der elementaren Rechte des Betroffenen. Die Akteneinsicht erlangt der Mandant nur über die Beauftragung eines Anwalts. Dem Einzelnen selbst ist die Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaften und Straßenverkehrsbehörden verwehrt.

Wichtig ist in allen Verkehrsstrafsachen die frühzeitige Beauftragung eines Anwaltes. Einen weiteren Fehler begeht derjenige, der sich ohne die Inanspruchnahme, zumindest einer anwaltlichen Beratung, zur Sache erklärt und diese Erklärung Bestandteil der Ermittlungsakte wird. Bei Beauftragung in einem frühzeitigen Stadium kann es hingegen durchaus bereits im Vorfeld zur Einstellung des Verfahrens kommen.

Meistens geht es im Verkehrsstrafrecht um folgende Delikte:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
  • Nötigung (§ 240)
  • Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222)
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265)
  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21)
  • Kennzeichendelikte
  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6)

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Sie verdeutlicht aber, wie schnell ein Straßenverkehrsteilnehmer mit dem Strafrecht in Konflikt geraten kann.

Dies hat oft gravierende Konsequenzen: Sie müssen bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Eintragung im Bundeszentralregister rechnen. Bei vielen Straftaten droht zudem ein Fahrerlaubnisentzug oder ein Fahrverbot. Oft kommt es auch zur Anordnung der so genannten MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Zudem ist bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg zu rechnen. Oft besteht die Möglichkeit Ihrer Haftpflichtversicherung, Sie in Regress zu nehmen.

Wir helfen gerne. Nutzen Sie unsere Online-Beratung / Mandatserteilung.

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  • Wir bearbeiten ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate

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  • Seit mehr 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht

Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Dabei sind wir bundesweit tätig und bearbeiten ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Unsere Kanzlei befindet sich im ruhigen Fleyerviertel in unmittelbarer Nähe zum Landgericht und zum Albrecht-Dürer-Gymnasium. Direkt am Kanzleigebäude können Sie kostenlos parken

Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht

 
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Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus mehr als 10.000 Verkehrsrechtsmandaten!

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der zügigen Abwicklung von Verkehrsunfallsachen, Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren aller Art.

  • Konsequente Spezialisierung auf Verkehrsrecht

    Ich bearbeite als Fachanwalt ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate. Dank dieser konsequenten Spezialisierung kenne ich nicht nur die verkehrsrechtlichen Vorschriften in- und auswendig, sondern weiß auch, wie ich taktisch vorgehen muss, um immer das Optimum für meine Mandanten herauszuholen. In Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen ist oberstes Ziel immer, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen und ein Fahrverbot zu vermeiden.

  • Erfahrung als Verkehrsanwalt seit fast 20 Jahren

    Seit 2004 arbeite ich als Verkehrsanwalt in der eigenen Kanzlei in Hagen – seit 2009 als Fachanwalt – und verfüge mittlerweile über Erfahrung aus mehr als 10.000 verkehrsrechtlichen Mandaten.

  • In NRW und ganz Deutschland tätig

    Die meisten meiner Mandanten kommen aus dem Großraum NRW. Diese vertrete ich dann nicht nur in lokalen Verkehrssachen, sondern in ganz Deutschland und regelmäßig auch darüber hinaus. Mittlerweile kommen aufgrund der stetig gewachsenen Strukturen auch Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet mit speziellen Bußgeld- und Strafsachen zu mir.

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Kundenmeinungen

Hervorragende und kompetente Beratung.

Vielen Dank!

Björn Büser

Wir haben bereits verschiedene Fälle in die Hände von Herrn Fischer gegeben und sind seit Jahren sehr zufrieden.

Herr Fischer ist professionell, fachlich kompetent und freundlich. Korrespondenz und Abwicklung waren immer zu unserer vollsten Zufriedenheit. Weiter so!

Thomas Voigt

Ein sehr guter Fachanwalt. Professionelle Beratung, sachkundlich bis ins kleinste Detail.

Ich fühlte mich vom ersten Augenblick her super beraten und betreut. Sehr zu empfehlen!!

Holger Böhme

Alles bestens, super Service, super kompetent.

Weiß sehr gut über alles Bescheid. Sehr zu empfehlen.

Timmi Auer

Hier ist der Mandant König. Schnelle, professionelle Hilfe und Beratung.

Zufriedenheit im rundum Paket.

Kevin Demmig

Ich hatte heute ein sehr informatives Aufklärungsgespräch.

Ich wurde sehr höflich empfangen uns professionell beraten.

Jakob Rennschmid

Danke für die freundliche und kompetente Betreuung!

Sascha Mohr

Gute Beratung, voller Erfolg.

Thorsten Oeltjen
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