Wo liegt Ihr Problem?
Verkehrsunfälle / Schmerzensgeld
Kennen Sie Ihre Ansprüche? Wir schon!
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Als Fachanwaltskanzlei bearbeiten wir ausschließlich Mandate aus diesem Rechtsgebiet und verfügen über langjährige Erfahrung in der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Wir bearbeiten fortlaufend Verkehrsunfälle in sämtlichen Konstellationen. Zu den typischen Ansprüchen von Unfallgeschädigten zählen unter anderem:
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten
- Kosten eines unabhängigen Sachverständigengutachtens
- Reparaturschaden
- Erwerbsschaden
- Totalschaden
- Abrechnung nach der 130-Prozent-Regelung
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Verrentung
- Merkantile Wertminderung
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Standkosten
Ihre Vorteile bei unserer Beauftragung:
- Ermittlung der für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Regulierungsvariante
- Bearbeitung ausschließlich durch spezialisierte Anwälte
- Sachgerechte und durchsetzungsstarke Kommunikation mit der Versicherung
- Vermeidung von Verzögerungen durch konsequente Fristsetzung
- Fortlaufende und strukturierte Bearbeitung
- Vermeidung typischer Fehler in der Schadenregulierung
- Vollständige Übernahme der gesamten Kommunikation
- Durchsetzung der Erstattung von Anwalts- und Gutachterkosten
Nach einem Verkehrsunfall gilt ein klarer Grundsatz: Unternehmen Sie von Anfang an nichts selbst!
Nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und lesen Sie die folgenden Ausführungen. Es lohnt sich.
Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung eigenständig vornehmen. Die Beauftragung eines spezialisierten Anwaltes ist nicht erst dann sinnvoll, wenn Schwierigkeiten auftreten. Wie bei gesundheitlichen Beschwerden ist es regelmäßig zweckmäßig, sich von Beginn an an einen fachlich ausgewiesenen Spezialisten zu wenden.
Eine eigenständige Kommunikation mit der Versicherung ist dringend abzuraten. Versicherungen verfolgen in erster Linie das Ziel der Kostenminimierung. Diese Einsparungen gehen regelmäßig zu Lasten des Geschädigten. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Fachanwalt kann nicht nur die Haftungsfrage zutreffend beurteilen, sondern auch sämtliche ersatzfähigen Schadenspositionen erkennen und konsequent durchsetzen.
Kommunizieren Sie niemals selbst mit der Versicherung. Dort hilft man Ihnen nicht, sondern möchte in erster Linie Kosten sparen. Diese Kosten sind Ihr Geld!
Selbst vermeintlich einfache Verkehrsunfälle bergen zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fallstricke. Die Regulierung in Eigenregie führt häufig dazu, dass Ansprüche nicht vollständig geltend gemacht werden. Viele Geschädigte berücksichtigen beispielsweise weder die Unkostenpauschale noch den Haushaltsführungsschaden oder das Quotenvorrecht.
Mit unserer Beauftragung haben Sie einen zentralen Ansprechpartner. Sie müssen sich nicht mit wechselnden Sachbearbeitern oder Call-Center-Strukturen der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Sobald wir Sie vertreten, ist eine direkte Kontaktaufnahme der Versicherung mit Ihnen unzulässig. Dadurch wird vermieden, dass Sie durch taktische Verzögerungen oder unklare Aussagen benachteiligt werden. Je länger Zahlungen hinausgezögert werden, desto größer ist regelmäßig der wirtschaftliche Vorteil der Versicherung.
Wir kümmern uns um die Details:
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, bei dem sichergestellt ist, dass sämtliche relevanten Schadenpositionen vollständig und sachgerecht erfasst werden, insbesondere auch solche, die erfahrungsgemäß häufig unberücksichtigt bleiben.
Wir wissen, dass Sie nicht das „Einmaleins“ des Unfallrechts kennen können. Genau dafür sind wir da und beantworten Ihnen Ihre Fragen.
Nutzen Sie gerne unsere
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Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und wir antworten i.d.R. kurzfristig.
Fischer – Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir sind eine ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei und bearbeiten bundesweit ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.

Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt in Hagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert und bearbeite seit fast 20 Jahren ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus mehr als 15.000 Verkehrsrechtsmandaten!
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der effizienten und konsequenten Bearbeitung von Fällen aus dem Autokaufrecht, der Verkehrsunfallregulierung, dem Verkehrsstrafrecht sowie dem Bußgeldrecht.
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Rechtsanwalt
Oliver Fischer
Fachanwalt für Verkehrsrecht



