Bereits seit 2009 ist Rechtsanwalt Fischer „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Die einschlägige Fachanwaltschaft ist elementar. Das Verkehrsrecht wird oft unterschätzt und aus diesem Grund mangelhaft bearbeitet. Auch deshalb wurde 2005 wurde der Fachanwalt für Verkehrsrecht geschaffen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ darf nur von denjenigen Anwälten getragen werden, die mindestens 3 Jahre auf diesem Rechtsgebiet tätig sind, mindestens 160 Mandate aus dem Verkehrsrecht bearbeitet haben und umfangreiche theoretische Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachweisen können. Zudem besteht für Fachanwälte eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.